Es ist wie immer bei uns. Alles ist juristisch extrem kompliziert und eine klare, allgemein verständliche Aussgae dazu gibt es nicht. Aber eigentlich geht es hier um Konzertmitschnitte und da spielen dann noch die GEMA und die Musikkonzerne mit. Wer diese Videos nur für sich verwendet und es nicht schon beim Eintritt ausdrücklich untersagt wird (wie bei vielen Konzerten von Top-Bands), wird kaum Probleme bekommen. Mehr schon mit der Bildqualität in den dunklen Hallen.
Bei dem Filmen von Personen in der Öffentlichkeit, sollte man sich den angehängten Link durchlesen und --ist hinterher so schlau wie vorher. Dort steht u.a. auch, warum TV-Filmer ein "öffentliches Interesse" an der Berichterstattung bedienen dürfen, ohne nachher ein komplettes Fußballstadion per Unterschrift zur Genehmigung der Aufnahmen bitten zu müssen.
Ich filme nur Konzerte von mir bekannten Künstlern, die mich dazu auch beauftragt haben und die Aufnahmen für ihre eigenen, nicht kommerziellen Zwecke (d.h. keine Veröffentlicheung des Videomaterials) verwenden (Optimierung der Bühnenpräsenz, Auftritts-Review, etc.).
http://anwalt-im-netz.de/urheberrech...enen-bild.html
Su1
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Keine Ankündigung bisher.
VA-News - Rechtsratgeber: Darf man Konzerte filmen
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Fernsehen
Aber wie ist da bei den Tv Sendeanstalten. Die zeigen dauernd irgendwelche Leute auf der Strasse. Und Objekte aller Art.
Die haben doch bestimmt nicht jeden gefragt.
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Was sollte man auch anderes sagen als so, wie die Situation nun mal ist? Es ist ja eigentlich auch logisch, dass du Aufnahmen nicht veröffentlichen darfst, wenn du Personen oder Objekte gefilmt hast, für deren Veröffentlichung du eine Freigabe benötigst, diese aber nicht hast und auch nicht mehr bekommst. Dabei ist es ganz unerheblich, ob die Aufnahme von heute oder von vor zehn Jahren ist. Nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" kann man zwar auch bei Rot über die Ampel fahren oder seinen Nachbarn beklauen, aber das sollte man besser nicht zum Maßstab seines Handelns machen. Wenn es dir so wichtig ist, die fraglichen Aufnahmen zu veröffentlichen, dann wende dich zuvor an einen Fachanwalt, denn schlussendlich kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an.
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na ja
wo kein Kläger da kein Richter.
Und sie können hier ja auchsonst nichts anderes sagen.
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Das ändert leider nichts an der rechtlichen Situation, sollte es zu einer Klage kommen. Aber ganz wichtig: Wenn der Film lediglich für den privaten Gebrauch ist, stellt es ja gar kein Problem dar - die Probleme gibt es nur bei einer öffentlichen Präsentation.
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hallo zusammen
und was ist mit Video Aufnahmen aus einem weit zurückliegenden Urlaub . Hier kann ich doch niemand fragen ob er damit einverstanden ist.
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VA-News - Rechtsratgeber: Darf man Konzerte filmen
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Oft fragen begeisterte Eltern und Angehörige nach dem Schulkonzert der Sprösslinge: „Hat das jemand gefilmt?" Vorsicht: Welche Rechte bei der filmischen Vervielfältigung von musikalischen Darbietungen tangiert werden und ob man solche Videos so einfach mal vervielfältigen oder gar online stellen darf ist nicht so einfach zu beantworten. </strong>
Weiterlesen..Zuletzt geändert von Joachim Sauer; 15.10.2011, 14:15.Stichworte: -
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