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VA-News - SuperEasy Video Converter 3: laden und konvertieren - ganz legal?

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    VA-News - SuperEasy Video Converter 3: laden und konvertieren - ganz legal?

    Als universelles Konvertierungswerkzeug bietet der Shareware-Vermarkter SuperEasy den Video Converter 3 an, wobei dieser auch Videos direkt aus dem Web laden und konvertieren kann.



    #2
    Ich bin nicht ganz sicher, warum ihr schreibt, Konverter seien illegal. So ganz pauschalisieren lässt sich das nicht. Videos, die auf YouTube, Dailymotion etc. eingestellt werden, werden von diesen Seiten auf Urheberrecht geprüft. Wenn jemand das Urheberrecht hat, um etwas einzustellen, ist es legal im Netz und man macht sich durch den Download auch nicht strafbar! Selbst wenn der Uploader das Video illegal eingestellt hat, macht sich der Downloader immer noch nicht strafbar (wenn er den AGBs der Seiten nicht zustimmt), da die Verantwortung beim Betreiber der Seite ist. Das gilt nicht für alle Webseiten, auf denen Videos sind, aber definitiv für YouTube & Co. Lade mit meinem Konverter - flvto - da schon lange Videos herunter und es ist auch definitiv legal. Dazu auch noch mal ein Info-Link: http://www.flvto.com/de/how-to/is-it...-from-youtube/

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      #3
      das Problem ist nicht der Download sondern die anschliessende Verwendung
      man lernt nie aus...:good:

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        #4
        So lange die gespeichertenn Musiken nicht verteilt oder verkauft werden, also nur privat genutzt werden. ist es hierzulande erlaubt die YT-Musiken aus dem Internet zu speichern, will wohl Jenny sagen?

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          #5
          Um Musik wird's hier wahrscheinlich weniger gehen als um Kinofilme, Fernsehserien und ähnliches, aber das Grundprinzip ist weitgehend dasselbe: Das Recht auf eine rein privat genutzte Kopie ist im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert. Allerdings gilt das gemäß §53 UrhG nur, "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird". Und diese Einschränkung ist streng genommen die Crux, denn viele der bei Youtube hochgeladenen Filme verletzen ganz offensichtlich Urheber- bzw. Nutzungsrechte.
          Ob man sich beim Herunterladen angreifbar macht - zumindest theoretisch, denn eine tatsächliche Strafverfolgung dürfte dabei nicht drohen - oder ob man sich erfolgreich darauf berufen kann, dass Youtube das ja zu prüfen hat und der Schwarze Peter damit bei denen liegt, ist meines Wissens noch nicht letztinstanzlich geklärt. Bis dahin gilt auch hier: drei Juristen, vier Meinungen. Und Otto Normalverbraucher lädt sich weiterhin fröhlich alles herunter, was ihm gefällt. Selbst viele Rechteinhaber scheint das nicht zu stören, denn sonst wären manche Filme schnell wieder aus Youtube verschwunden.

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            #6
            Wenn es wirklich so wäre Bernd, dann ist YT eine "Verführung zur Straftat" !:doctor:

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              #7
              Zitat von Video&Bild Beitrag anzeigen
              So lange die gespeichertenn Musiken nicht verteilt oder verkauft werden, also nur privat genutzt werden. ist es hierzulande erlaubt die YT-Musiken aus dem Internet zu speichern, will wohl Jenny sagen?
              Genau DAS will die Jenny sagen

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                #8
                Nach den Nutzungsbedingungen ist es genau genommen nicht zulässig YT-Videos herunter zu laden - sonst hätte YT diesen Button schon längst integriert. Das zitierte Recht der "privaten Sicherungskopien" zieht hier, nach der geschätzten Meinung mehrerer Anwälte (andere sehen das natürlich wieder anders) nicht, da der Verbraucher im Gegensatz zur DVD, eben nichts für die Leistung bezahlt hat.
                ,
                Der Haken ist: Wer ein YT hochlädt und die Monetarisierung aktiviert ist meist auch auf diese Einnahmequelle angewiesen. Ilegal heißt ja nicht, dass man allein mit Urheber/Nutzungsrechten in Konflikt kommt (was man zumindest bei einer erneuten Nutzung aber in jedem Fall macht) sondern auch ein zivilrechtliches Problem. Auch wenn es niemand tut: Theoretisch könnte man diejenigen die Herunterladen auf einen Nutzungsausfall verklagen. Das mag derzeit weit hergeholt klingen - warten wir aber mal ab wie hier die Zukunft aussieht, denn so wie es derzeit läuft wird es wohl kaum bleiben.
                Viele Grüße
                Joachim Sauer

                Wir freuen uns, wenn Ihr unser Portal videoaktiv.de besucht und natürlich unseren YouTube-Kanal mit jeder Woche interessanten Videos abonniert.

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                  #9
                  Ich gehe davon aus, daß sich Videoaktiv auf die Seite der Verbraucher stellt und die "Verführung zur Straftat" massiv anprangert, schließlich laden diese Videoportale zum kostenlosen Ansehen der Videos sogar auf per Smart-TVs ein. Wenn in Schriftsätzen ständig gemutet wird, das Herunterladen wäre dann eine Straffälligkeit, dann müssen die Videoportale dafür sorgen, daß dieses Herunterladen mit geeigneten Mitteln(Kopierschutz!) gesperrt wird. Ich finde es als ganz gemein , daß Verbraucher von den Videoportalen in die Falle gelockt werden. Wer den Kopierschutz knackt, der soll natürlich bestraft werden , wenn das Kopieren wirklich nicht gewünscht wird!
                  Die Videoportale laden uns Verbraucher sogar dazu ein mit einem Embedded-Code die Videos aus den Videoportalen weltweit zu teilen, ich setze das mit dem Kopieren gleich, da es eine Kopie vom Videoportal ist!
                  Zuletzt geändert von Video&Bild; 07.04.2015, 18:36.

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                    #10
                    So einfach ist es nicht: Einbeten bedeutet, dass das Video physikalisch bei YT bleibt - die Werbung weiterhin läuft und somit kein Nutzungsausfall entsteht.
                    Herunterladen kann man bei YT die Videos nicht - dazu bedarf es eines speziellen Programms der den zwangsläufig stattfindenden Videostream als Kopie speichert. Ein Kopierschutz lässt sich hier nicht integrieren - sonst würde man das Video ja nicht ansehen können. Doch durch die Nutzung spezieller Programme (und genau deshalb habe ich in der News darauf hingewiesen) ist eben fragwürdig. Und ich sehe hier den Verbraucher nicht als verführt an - die Grenzen sind klar gezogen: Anschauen ja, herunterladen (oder gar noch mal nutzen) nein. Wo findet denn hier eine Verbraucherverführung statt?
                    Viele Grüße
                    Joachim Sauer

                    Wir freuen uns, wenn Ihr unser Portal videoaktiv.de besucht und natürlich unseren YouTube-Kanal mit jeder Woche interessanten Videos abonniert.

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                      #11
                      Wenn ich das aber richtig verstehe, bringt man sich nur in eine fragwürdige Lage, wenn man angemeldeter YouTube Nutzer ist und damit die AGBs akzeptiert hat. Wenn ich das aber nie tue und einfach ein Video per flvto oder anderes Konvertier-Programm herunterlade, dann umgehe ich diese AGBs und erstelle im Prinzip nur eine Kopie für meine private Musiksammlung - was wiederum in den Bereich der legalen Privatkopie fällt ...

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                        #12
                        Abgesehen von den Rechtsproblemen: Warum soll ich für so ein Programm Geld ausgegeben, wenn ich über Firefox und den Videodownloader mir Videos kostenlos runterlade? Konvertieren kann man sie dann mit Freemake oder anderen ausgereiften Konvertern. Und weil der Sourcecode bei allen Konvertern ähnlich ist, halte ich das Geld verdienen mit so einem Programm für nicht gerade gentlemanlike. Aber das Videoaktiv auch noch PR dafür macht, verstehe ich nun überhaupt nicht...

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