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VA-News - Rechtsratgeber: Mitschneiden von Konzerten
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Sehr interessant. Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist aber, mit welchen Konsequenzen ein Verstoß bestraft werden kann.
Wenn ich vor Ort filme, kann ich dann aus der Halle verwiesen werden? Könnte es zum Beispiel zu Strafzahlungen kommen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Und was ist mit der Vielzahl von aufgenommen Videos bei YouTube? Was müssen die Uploader befürchten? Die Löschung des Videos oder gleich des Accounts? Oder schlimmstenfalls eine Klage wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht?
Wenn ich vor Ort filme, kann ich dann aus der Halle verwiesen werden? Könnte es zum Beispiel zu Strafzahlungen kommen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Und was ist mit der Vielzahl von aufgenommen Videos bei YouTube? Was müssen die Uploader befürchten? Die Löschung des Videos oder gleich des Accounts? Oder schlimmstenfalls eine Klage wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht?
Ob du gebeamt wirst oder nicht, verrät dir gleich das Licht. :camera:
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